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   RG, 04.06.1916 - II 208/18   

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RG, 04.06.1916 - II 208/18 (https://dejure.org/1916,204)
RG, Entscheidung vom 04.06.1916 - II 208/18 (https://dejure.org/1916,204)
RG, Entscheidung vom 04. Juni 1916 - II 208/18 (https://dejure.org/1916,204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Keine Freisprechung, wenn im Eröffnungsbeschluß Verletzung zweier Strafgesetze durch dieselbe Handlung angenommen war, aber nur aus einem dieser Gesetze verurteilt wird; § 498 Abs. 1 StPO. nicht anwendbar.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 52, 190
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 12.11.1963 - 1 StR 345/63

    Erforderlichkeit der ununterbrochenen Anwesenheit desselben Beamten der

    Um die gerichtliche Anrechnung von Untersuchungshaft (§ 60 StGB; RGSt 52, 190 ff; 76, 82, 88)hat es sich hier nicht gehandelt.
  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65

    Seelische Erschütterung als nicht ganz unerhebliche körperliche Beeinträchtigung

    Für einen Freispruch war deshalb kein Raum (RGSt 52, 190).
  • BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56

    Rechtsmittel

    Eine förmliche Einstellung war indes unzulässig, weil der Eröffnungsbeschluß Tateinheit zwischen dem fortgesetzten Betrug und der Urkundenfälschung angenommen hatte und das Verfahren wegen derselben Tat nicht gleichzeitig zu einem Schuldspruch und zur Einstellung, wenn auch unter getrennten rechtlichen Gesichtspunkten, führen kann (vgl u.a. RGSt 52, 190; 66, 51, 53 f; 70, 26; BGH 1 StR 384/55 vom 2. November 1955).
  • BGH, 09.09.1954 - 2 StR 418/53

    Rechtsmittel

    Sie hatte den Angeklagten im übrigen nicht freizusprechen, denn bei derselben Tat kann nicht wegen eines abgelehnten rechtlichen Gesichtspunktes Freispruch erfolgen (RGSt 52, 190).
  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 772/52

    Rechtsmittel

    Ein Freispruch entfällt, da die Anklage und der Eröffnungsbeschluß den Angeklagten beschuldigten, er habe durch ein und dieselbe Handlung gewerbsmässige Hehlerei begangen, zum Diebstahl angestiftet und Beihilfe dazu geleistet und gegen das Gesetz über den Verkehr mit unedlen Metallen verstossen (RGSt 52, 190; 53, 148).
  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 18/63

    Geltendmachung von Verfahrenshindernissen - Verjährung der Strafverfolgung -

    Freisprechung von einem weiteren damit tateinheitlich zusammentreffenden Verbrechen des Mordes, dessen der Angeklagte beschuldigt war, das sich aber nicht erweisen ließ, kam daneben nicht in Betracht, da wegen einer einheitlichen Tat nur eine einheitliche Entscheidung getroffen werden kann (vgl. RGSt 52, 190).
  • BGH, 08.05.1952 - 5 StR 64/52

    Rechtsmittel

    (RGSt 52, 190).
  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 270/84

    Anforderungen an einen Teilfreispruch - Zum Begriff derselben Tat im prozessualen

    Daneben war kein Raum für einen Teilfreispruch; denn wegen derselben Tat im prozessualen Sinne kann grundsätzlich nicht aus einem rechtlichen Gesichtspunkt verurteilt und aus einem anderen freigesprochen werden (RGSt 52, 190; 57, 302, 303; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer, 23. Aufl., § 260 Rn. 37).
  • BGH, 22.10.1953 - 5 StR 232/53

    Rechtsmittel

    Wegen derselben Tat desselben Angeklagten kann nicht aus einem rechtlichen Gesichtspunkte Verurteilung und aus einem anderen Gesichtspunkte Freispruch oder Einstellung erfolgen (RGSt 52, 190).
  • BGH, 13.03.1952 - 5 StR 5/52

    Rechtsmittel

    Eine Kostenausscheidung kann bei einer einheitlichen, wenn auch mehrere Strafgesetze verletzenden Handlung nicht vorgenommen werden, (RGSt 52, 190).
  • BGH, 28.07.1966 - 4 StR 625/65

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Auferlegung der Kosten eines Verfahrens

  • BGH, 29.03.1966 - 1 StR 573/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Entführung in

  • BGH, 21.06.1960 - 1 StR 187/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.12.1951 - 1 StR 662/51

    Gerichtliche Feststellungen und gerichtliche Beweiswürdigung bei einer versuchten

  • BGH, 10.12.1953 - 4 StR 543/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.08.1952 - 2 StR 118/50

    Rechtsmittel

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